AGBs

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von MOENKEBILD Rolf und Lena Mönkedieck übernommenen Aufträge, erbrachte Lieferungen und Leistungen. Geschäftsbedingungen des Bestellers, die von diesen AGB abweichen, werden nicht anerkannt und auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
2. Fotografien im Sinne dieser AGB sind sämtliche dem Kunden überlassenen Werke, gleich in welcher technischen Form sie vorliegen.
3. Beanstandungen, die den Inhalt der Bildsendungen betreffen, werden nur anerkannt, wenn sie innnerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Lieferungen schriftlich geltend gemacht werden.

II. Urheberrechte des Bildmaterials

1. Die überlassenen Aufnahmen bleiben stets Eigentum von MOENKEBILD Rolf und Lena Mönkedieck. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte Vereinbarung. Der Kunde ist nicht berechtigt die Rechte an Dritte weiter zu übertragen.

III. Honorare und Zahlungsbedingungen

1. Jegliche Verwendung des übersandten Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Ist kein Honorar ausdrücklich vereinbart, gelten die üblichen Honorarsätze.
2. Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegeben Zweck. Jede weitere Verwendung ist erneut honorarpflichtig und bedarf erneut der Zustimmung.
3. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt ein Honorar von mindestens 75,-Euro pro Aufnahme an.
4. Für die Zusammenstellung und Zustellung des Fotomaterials wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, deren Höhe sich nach Arbeitsaufwand und Umfang des Materials richtet.
5. Sämtliche berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar.

IV. Urhebervermerk / Belegexemplar

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung einer Aufnahme mit einem entsprechenden Urhebervermerk zu versehen. Wird diese Verpflichtung verletzt, kann der Fotograf einen Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. von ihm zu beanspruchende Grundhonorar verlangen.
2. Von jeder Veröffentlichung ist unaufgefordert ein Belegexemplar mit Anstrich zuzusenden.

V. Rückgabe des Bildmaterials

1. Der Kunde haftet bis zum unversehrten Wiedereintreffen bei MOENKEBILD Rolf und Lena Mönkedieck für das überlassene Bildmaterial. Dieses ist, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 4 Wochen vollständig, unversehrt sowie ordnungsgemäß und branchenüblich verpackt zurückzusenden.

VI. Schadensersatz und Haftung

1. Bestelltes Bildmaterial muss innerhalb von 4 Wochen, falls nicht anders vereinbart, zurückgegeben werden. Nach Überschreiten der Frist können Blockierungskosten von Euro 1,50 pro Dia und Tag erhoben werden.
2. Für beschädigtes (z.B. auch nicht entfernte Fingerabdrücke, Kratzer, Knicke, Einrisse, Beschriftungen, etc.), verunreinigtes, nicht zurückgegebenes oder verlorengegangenes Dia-Material ist Schadensersatz von mindestens 500,-Euro pro Dia zu leisten. Durch die Zahlung von Schadensersatz erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht an diesem Bildmaterial.
3. MOENKEBILD Rolf und Lena Mönkedieck übernimmt keine Haftung für durch die Verwendung des Materials eventuell entstehende Verletzungen des Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter. Die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind vom Verwender selbst zu klären.

Der Gerichtsstand ist Hamburg.